IPrime Anwaltskanzlei Zürich Balmer Etienne Treuhand
The Swiss Patent-Box

Die Patentbox in der Schweiz

Unternehmen mit Forschung und Entwicklungsabteilungen oder die Patente besitzen, können die Schweizer Patentbox nutzen und davon profitieren

Mit der Schweizer Patentbox steht Firmen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind, eine attraktive Option im hiesigen Forschungsstandort zur Verfügung. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie Erträge aus in- oder ausländischen Patenten werden steuerrechtlich privilegiert behandelt.

Neu steht Unternehmen, die in der Schweiz ihren Sitz haben, die Möglichkeit offen, von Steuervorteilen der sogenannten Patentbox oder bei Steuern auf Forschungs- und Entwicklungskosten zu profitieren. Das entsprechende Gesetz tritt gemäss Medienmitteilung des Bundesrats vom 14. Juni 2019 auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

Worum geht es bei der Schweizer Patentbox: Auf Antrag einer steuerpflichtigen Person bzw. eines Unternehmens wird der Reingewinn aus Patenten bzw. Patenterträgen im Verhältnis des qualifizierenden Forschungs- und Entwicklungsaufwands zum gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwand pro Patent bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinns berücksichtigt. Dabei besteht die Möglichkeit einer Ermässigung der Erträge bis auf maximal 90 Prozent, was zu entsprechenden Steuervorteilen führt. Damit entsprechende Patente im Rahmen der Box berücksichtigt werden, müssen diese mit der Forschung und Entwicklung im Zusammenhang stehen ("Nexus-Ansatz") und nach OECD-Vorgaben auch neu, nützlich und nicht offensichtlich sein.

Zudem kann der F&E-Aufwand, der bei einer steuerpflichtigen Person oder einem Unternehmen im Inland direkt oder mittelbar über Dritte angefallen ist, bis zu einhundertfünfzig Prozent (150%) der effektiven und geschäftsmässig begründeten F&E-Aufwand als Abzug zuglassen werden. Zuständig sind die Kantone in der Schweiz, die auf Antrag hin Genehmigungen aussprechen.

Wem steht die Möglichkeit der Patentbox offen: Es profitieren von dieser Regelung nicht nur Grossfirmen, sondern gleichermassen auch die zahlriechen kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz (KMU), die im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätig sind.

Hintergrund: Am 19. Mai 2019 hatte das Schweizer Stimmvolk das neue Bundesgesetz über die Steuerreform (SV17/STAF) angenommen. Es handelt sich um ein umfassendes Steuerpaket, das die Wettbewerbsfähigkeit und eine nachhaltige Beschäftigung in der Schweiz fördern und sichern soll. Der Unternehmensstandort Schweiz soll gestärkt werden wobei die internationalen OECD-Richtlinien gewahrt werden. Ein Kernelement der neuen Steuerregelungen bildet die neue Möglichkeit einer Patentbox (früher auch Lizenzbox genannt) für Firmen mit Forschung- und Entwicklungs-Abteilungen (F&E) und namentlich solche Unternehmen, die Patente als gewerbliche Schutzrechte (geistiges Eigentum) besitzen. Neben Patenten können auch sogenannte "vergleichbare Rechte" (ergänzende Schutzzertifikate, Topographie-Rechte, Pflanzensorten, Unterlagen, die nach dem Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 2000 geschützt sind) und namentlich auch entsprechende ausländische Rechte von der Patent-Box profitieren.

IPrime Rentsch Kaelin AG (Patentanwälte und Rechtsanwälte) und Balmer-Etienne (Treuhand, Prüfung und Beratung) beraten Unternehmen spezialisiert mit Blick auf individuelle Lösungen bei der Implementierung einer Schweizer Patentbox, zu strategischen Fragen der Standortförderung sowie zu Steueraspekten oder zum Patentrecht.


Rudolf A. Rentsch 
Dr. iur. et Dipl. El.-Ing. ETH
Rechtsanwalt und Schweizer Patentanwalt
VR-Präsident, Partner
+41 44 229 60 60
rudolf.rentsch@iprime.law
RR
Moritz A. Kälin 
Dr. sc. nat. ETH, Dipl. Chem.
Europäischer und Schweizer Patentanwalt
Mitglied VR, Partner
+41 44 229 60 60
moritz.kaelin@iprime.law
Stefan Wigger
MLaw, dipl. Steuerexperte
CAS UZH in International Tax Law
Partner, Mitglied der Geschäftsleitung
Leiter Steuern und Recht
+41 41 228 11 11
stefan.wigger@balmer-etienne.ch
SW