Die Patentbox in der Schweiz
Unternehmen mit Forschung und Entwicklungsabteilungen oder die Patente besitzen, können die Schweizer Patentbox nutzen und davon profitieren
Neu steht Unternehmen, die in der Schweiz ihren Sitz haben, die Möglichkeit offen, von Steuervorteilen der sogenannten Patentbox oder bei Steuern auf Forschungs- und Entwicklungskosten zu profitieren. Das entsprechende Gesetz tritt gemäss Medienmitteilung des Bundesrats vom 14. Juni 2019 auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Worum geht es bei der Schweizer Patentbox: Auf
Antrag einer steuerpflichtigen Person bzw. eines Unternehmens wird der
Reingewinn aus Patenten bzw. Patenterträgen im Verhältnis des
qualifizierenden Forschungs- und Entwicklungsaufwands zum gesamten
Forschungs- und Entwicklungsaufwand pro Patent bei der Berechnung des
steuerbaren Reingewinns berücksichtigt. Dabei besteht die Möglichkeit
einer Ermässigung der Erträge bis auf maximal 90 Prozent, was zu
entsprechenden Steuervorteilen führt. Damit entsprechende Patente im Rahmen der Box berücksichtigt werden, müssen diese mit der Forschung und Entwicklung im Zusammenhang stehen ("Nexus-Ansatz") und nach OECD-Vorgaben auch neu, nützlich und nicht offensichtlich sein.
Zudem kann der
F&E-Aufwand, der bei einer steuerpflichtigen Person oder einem
Unternehmen im Inland direkt oder mittelbar über Dritte angefallen ist,
bis zu einhundertfünfzig Prozent (150%) der effektiven und
geschäftsmässig begründeten F&E-Aufwand als Abzug zuglassen werden.
Zuständig sind die Kantone in der Schweiz, die auf Antrag hin
Genehmigungen aussprechen.
Wem steht die Möglichkeit der Patentbox offen: Es
profitieren von dieser Regelung nicht nur Grossfirmen, sondern
gleichermassen auch die zahlriechen kleinen und mittleren Unternehmen in
der Schweiz (KMU), die im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation
tätig sind.
Hintergrund: Am 19. Mai 2019 hatte das Schweizer Stimmvolk das neue Bundesgesetz über die Steuerreform (SV17/STAF) angenommen. Es handelt sich um ein umfassendes Steuerpaket, das die Wettbewerbsfähigkeit und eine nachhaltige Beschäftigung in der Schweiz fördern und sichern soll. Der Unternehmensstandort Schweiz soll gestärkt werden wobei die internationalen OECD-Richtlinien gewahrt werden. Ein Kernelement der neuen Steuerregelungen bildet die neue Möglichkeit einer Patentbox (früher auch Lizenzbox genannt) für Firmen mit Forschung- und Entwicklungs-Abteilungen (F&E) und namentlich solche Unternehmen, die Patente als gewerbliche Schutzrechte (geistiges Eigentum) besitzen. Neben Patenten können auch sogenannte "vergleichbare Rechte" (ergänzende Schutzzertifikate, Topographie-Rechte, Pflanzensorten, Unterlagen, die nach dem Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 2000 geschützt sind) und namentlich auch entsprechende ausländische Rechte von der Patent-Box profitieren.
IPrime Rentsch Kaelin AG (Patentanwälte und Rechtsanwälte) und Balmer-Etienne (Treuhand, Prüfung und Beratung) beraten Unternehmen spezialisiert mit Blick auf individuelle Lösungen bei der Implementierung einer Schweizer Patentbox, zu strategischen Fragen der Standortförderung sowie zu Steueraspekten oder zum Patentrecht.
Rudolf A. Rentsch Dr. iur. et Dipl. El.-Ing. ETH Rechtsanwalt und Schweizer Patentanwalt VR-Präsident, Partner +41 44 229 60 60 rudolf.rentsch@iprime.law |
Moritz A. Kälin Dr. sc. nat. ETH, Dipl. Chem. Europäischer und Schweizer Patentanwalt Mitglied VR, Partner +41 44 229 60 60 moritz.kaelin@iprime.law |
Stefan Wigger MLaw, dipl. Steuerexperte CAS UZH in International Tax Law Partner, Mitglied der Geschäftsleitung Leiter Steuern und Recht +41 41 228 11 11 stefan.wigger@balmer-etienne.ch |