Planung und Vorgehen für eine Patentbox in der Schweiz
Das Bundesgesetz zur Patentbox (STAF) tritt per Januar 2020 in Kraft - Planen Sie für Ihr Unternehmen
Verfügt Ihr Unternehmen über Patente, die in der Schweiz oder im Ausland eingetragen sind? Die Auswirkungen einer möglichen Nutzung der neuen Patentbox und deren Potenzial für Ihr Unternehmen sollten analysiert werden.
Eine gleichzeitige Betrachtung von (patent-)rechtlichen und steuerlichen Aspekten ermöglicht es Ihnen, Ihre Strategie mit Blick auf die neuen Instrumente der Patent-Box und des Sonderabzugs für qualifizierende Forschung & Entwicklung individuell und optimal zu gestalten. Ein Berechnungsbeispiel für die Schweizer Patent-Box finden Sie hier.
Haben Sie in diesem Zusammenhang steuer- oder patentrechtliche Fragen? Gerne sind wir im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs für Sie und Ihr Unternehmen da. Kontaktieren Sie uns für einen Termin unter info@patent-box.ch oder rufen Sie direkt einen unserer Spezialisten an.
Zeitpunkt Ihrer Planung
Gemäss Medienmitteilung des Bundesrats tritt das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am 1. Januar 2020 vollständig in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2019 beschlossen.
In der Medienmitteilung ist ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen: Falls ein Kanton die obligatorischen Bestimmungen der STAF bis am 1. Januar 2020 nicht umsetzt, findet das Bundesrecht direkt Anwendung. Es ist davon auszugehen, dass die Kantone entsprechend bestrebt sein werden, die Möglichkeiten der Patentbox per 1. Januar 2020 umzusetzen. Daher sollten Unternehmen bereits im laufenden Geschäftsjahr die notwendigen Vorgehensweisen und Planungsarbeiten angehen, wenn Sie von den Vorteilen der Schweizer Patentbox Gebrauch zu machen beabsichtigen. Es mag je nach kantonaler Ausgestaltung der neuen Instrumente zudem sinnvoll sein, einen Standortwechsel rechtzeitig in Betracht zu ziehen.